Rechnungsempfänger auf dem Einzahlungsschein übersteuern
Unterscheidet sich bei der Rechnungsstellung die Empfänger-Adresse von jener des/r Leistungs-Bezügers/in und der Wunsch besteht, dass auf dem Einzahlungsschein die Adresse des/r Leistungs-Bezügers/in gedruckt wird,
haben wir NEU folgende Möglichkeit: Sie können die Rechnungsempfängeradresse im Einzahlungsschein über steuern.
Wie geht das?
Wie gehabt bestimmen Sie über die Bezugsadresse wer Rechnungsempfänger/in für die A-Rechnung ist.
Bei den Adressdaten des/r Rechnungsempfängers/in im Register "Erweitert" ganz unten, unter "Anschrift auf Einzahlungsschein (Rechnungsdruck)" die Adressangaben des/r Leistungsempfängers/in setzen sowie die Option "Übersteuern" aktivieren.
Die Neuerung ist ab Version 3.1 vom 21. August 2019 verfügbar